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Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Sollten Sie Verhinderungspflege nach §39 SGB XI in Anspruch nehmen wollten, können Sie dies ab dem Pflegegrad 2 mit 1500 Euro im Jahr zusätzlich zu Ihrem Pflegegrad, bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, aus Ihrem Anspruch auf Kurzzeitpflege (für den Aufenthalt im Pflegeheim), noch weitere 806 Euro im Jahr in die Verhinderungspflegeleistungen (für die Versorgung bei Ihnen zu Hause) zu übernehmen.

Der Pfelgedienst Menzel, unterstützt und berät Sie bei dem Ausfühllen dieses Antrages, falls Sie die Leistungen vom Pflegedienst Menzel in Anspruch nehmen möchten.

Der Pflegedienst Menzel, erbringt im Bereich der Verhinderungspflege ergänzende Pflegeleistungen zu den Pflegegraden:

  • Wenn Ihre Angehörigen stundenweise verhindert sein sollten, Sie zu versorgen
  • Wenn Ihre Angehörigen für mehrere Stunden oder auch mal für einen Tag verreist sein sollten und Sie jemanden benötigen, welcher in dieser Zeit Ihre Pflegesachleistungen erbringt.
  • Wenn Sie von uns in Ihrem Pflegegrad versorgt werden und Ihre Angehörigen die übrigen Pflegeleistungen am Tag erbringen sollten, jedoch verhindert sind.