Direkt zum Inhalt

Ambulante Pflege

Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch SGB V

  • Injektionen s.c u. i.m Blutzuckerkontrollen
  • Vitalzeichenkontrolle Parenterale Ernährung
  • Tracheostoma Pflege u. Wechsel
  • Sekretionsmobilisation u. Hustenhilfe
  • Portversorgung
  • Infusionstherapie
  • Wundversorgung nach Expertenstandard
  • Pulsoximeter
  • Überwachung u. Dokumentation
  • Stoma Pflege
  • Medikamente richten u. verabreichen
  • Dekubitusbehandlung Grad II,III und IV
  • Drainagen
  • Absaugen
  • Versorgung bei PEG
  • Versorung bei suprapub. Katheter
  • Kompressionsverbände/ stützende Verbände anlegen
  • Kompressionsstrümpfe anlegen u. ausziehen.

Alle unter SGB V aufgeführten Leistungen, können bei Bedarf von ihrem Hausarzt  verordnet werden  u. somit mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.

Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch SGB XI

  • Gr. Toilette ( Ganzköperwaschung )
  • Kl. Toilette ( Teilkörperwaschung )
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Einfache Hilfe bei Ausscheidungen
  • Transfer/An-/Auskleiden
  • Mobilisation
  • Hilfe beim Verlassen u. Aufsuchen der Wohnung
  • Umfangreiche Hilfe bei Nahrungsaufnahme
  • Einfache Hilfe bei Nahrungsaufnahme
  • Verabreichen von Sondennahrung
  • Spezielles Lagern

Alle unter SGB XI aufgeführten Leistungen, können beim Vorliegen eines Pflegegrades, über den jeweilig für jede Stufe vorgesehenen Betrag, mit der Pflegekasse abgerechnet werden