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Überleitungspflege nach § 45 SGB XI

Bei der Überleitungspflege, hat der Pflegende sowie der zu Pflegende Anspruch auf Beratung und Schulung vor Ort.

Entweder im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim, welches den Klienten demnächst in seine eigene Häuslichkeit entlässt.

Somit bekommt der zu pflegende Angehörige sowie die Pflegende die Möglichkeit, sich darüber beraten zulassen:

  • Welche Pflegehilfsmittel für die Versorgung zu Hause notwendig sind
  • Wie die Pflege zu Hause am besten umgesetzt wird.
  • Welchen Schulungsbedarf Sie benötigen, um Ihren Angehörigen in seiner Häuslichkeit optimal zu versorgen.  

Dabei wird die erste Schulung/Beratung, wie schon im oberen Abschnitt angesprochen, in der Einrichtung erbracht und die noch benötigten Schulungen, beim Klienten zu Hause.

Die Kurse können auf unserer Homepage, an den ausgeschriebenen Tagen, über die Kalenderfunktion gebucht werden.

Kosten:

Die Kosten pro Schulung/120 Minuten, werden von der Pflegekasse übernommen.